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AGB

                                                                                                                            

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.

Allgemeiner Teil

 

1.Gegenstand und Geltung

 

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der OPUNITY GmbH, FN 544349p, UID ATU-76159069, Sonnhofgasse 2, 4580 Windischgarsten, E-Mail: office@bikeopunity.com („OPUNITY“) regeln die Nutzung der Website https://www.bikeopunity.com („Website“) sowie der Anwendungen, Dienste sowie lokalen und mobilen Applikationen („Apps“) (allesamt gemeinsam „Dienste“) von OPUNITY.

 

1.2. OPUNITY ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und die Nutzung ihrer Dienste nur auf Grundlage dieser AGB zu gestatten. Auftrags-, Geschäfts-, Nutzungs-, Vertrags- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen (und zwar auch dann, wenn OPUNITY diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat) und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von OPUNITY schriftlich anerkannt wurde. (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von OPUNITY gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen.

 

1.3. Diese AGB können elektronisch auf der Website https://www.bikeopunity.com abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

 

1.4. Diese AGB bestehen aus einem für alle Dienste von OPUNITY geltenden Allgemeinen Teil und aus nur in bestimmten Fällen geltenden Besonderen Teilen. In den nachangeführten Fällen gelten vorrangig zum Allgemeinen Teil die nachangeführten Besonderen Teile, wobei der Allgemeine Teil in diesen Fällen subsidiär gilt, dh nur insoweit, als die Besonderen Teile keine oder keine vom Allgemeinen Teil abweichenden Regelungen enthalten:

 

            i.  Für sämtliche Geschäfte, die von OPUNITY mit Unternehmen iSd der Definition des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) als Anbieter oder Verkäufer von Waren und / oder Dienstleistungen geschlossen werden, gilt der Besondere Teil für B2B-Geschäfte.

 

           ii.  Für sämtliche Geschäfte, deren Gegenstand das Anbieten oder Verkaufen von Waren und / oder Dienstleistungen durch OPUNITY selbst ist, gilt der Besondere Teil für Eigengeschäfte.

 

2. Leistungen

 

2.1.  OPUNITY bietet über ihre Dienste eine Plattform namens "bikeopunity" an, auf welcher von natürlichen und juristischen Personen („Nutzer“) Waren und Dienstleistungen platziert bzw angeboten (in dieser Eigenschaft „Anbieter“ oder „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) sowie Inhalte veröffentlicht werden können. Die Plattform bietet einerseits den Verkäufern die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Gebietes rasch eine größere Menge an Waren und Dienstleistungen absetzen zu können und andererseits Käufern die Möglichkeit, die angebotenen Waren und Dienstleistungen bei Erreichen einer bestimmten Mindestverkaufsmenge innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu einem besonders günstigen Preis erwerben zu können. Die Nutzung der Plattform ist für Käufer kostenlos. Für Nutzer, die als Unternehmen Waren und / oder Dienstleistungen auf der Plattform anbieten oder verkaufen möchten, gilt der Besondere Teil für B2B-Geschäfte.

 

2.2.  Mit Ausnahme bestimmter Eigengeschäfte (siehe dazu Punkt 2.3.) stellt OPUNITY (über ihre Dienste) nur die Plattform zum Vertrieb von Waren- und Dienstleistungen zur Verfügung. Vertragliche Leistungspflichten gegenüber registrierten Nutzern hat OPUNITY mit Bereitstellung der Plattform erfüllt. OPUNITY schuldet keinen wie immer gearteten Erfolg. Ausgenommen von Eigengeschäften (Punkt 2.3.) wird OPUNITY auch nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der Plattform abgeschlossenen Verträge betreffend die über die Plattform vertriebenen Waren und Dienstleistungen („Leistungsverträge“). Die zwischen den Nutzern untereinander zustande kommenden Leistungsverträge unterliegen ausschließlich den zwischen den vertragschließenden Nutzern vereinbarten Bedingungen (insbesondere allfälligen von Käufern akzeptierten Geschäftsbedingungen der Verkäufer), nach denen sich auch allfällige Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten der Käufer richten. Vertragliche Ansprüche aus den Leistungsverträgen sind daher ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner und nicht gegenüber OPUNITY geltend zu machen. OPUNITY wird irrtümlich bei ihr einlangende Anspruchsschreiben und/oder Erklärungen betreffend Leistungsverträge unverbindlich und ohne Gewähr bzw Übernahme jeglicher Verantwortung an den betreffenden vertragsschließenden Nutzer weiterleiten.

 

2.3.  Nur soweit OPUNITY über ihre Dienste auf ihrer Plattform selbst Waren oder Dienstleistungen anbietet und verkauft („Eigengeschäfte“; diese sind auf der Plattform dadurch als solche gekennzeichnet, dass OPUNITY als Anbieter bzw Verkäufer aufscheint), wird sie selbst als Anbieterin bzw Verkäuferin Vertragspartnerin der Käufer aus den Leistungsverträgen gemäß dem in diesem Fall geltenden Besonderen Teil für Eigengeschäfte.

 

2.4. Nutzer haben keinen Anspruch auf eine Bereitstellung und einen Betrieb der Plattform (einschließlich der Vorgänge und Inhalte hierauf) in bestimmten Sprachfassungen.

 

3. Voraussetzungen für die Nutzung, Nutzung der Plattform

 

3.1. Technische Voraussetzungen

 

Um die Plattform nutzen zu können, haben die Nutzer die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. So sind insbesondere die Kosten für einen Zugang zum Internet sowie Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Den Nutzern wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, ihre Internetbrowser stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards im Internet und damit auch diejenigen der Plattform in Zukunft verändern, so haben sich die Nutzer diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.

 

3.2. Persönliche Voraussetzungen

 

Der Abschluss eines Vertrages mit OPUNITY zum Erwerb eines Zuganges zur Plattform zum Zwecke der interaktiven (Abgabe von Angeboten und Kommunikation, etc) Nutzung („Nutzungsvertrag“) ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist unaufgefordert binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Registrierung eine nachweisliche Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) in Textform (zB per Brief, Fax oder E-Mail) an OPUNITY (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu übermitteln. Das Zustandekommen eines Vertrages mit OPUNITY ist in diesem Fall bis zum Vorliegen einer solchen Zustimmungserklärung schwebend unwirksam. OPUNITY ist in diesem Fall ohne weitere gesonderte (Hinweis- oder Aufforderungs-)Erklärung berechtigt, ein bereits angelegtes Benutzerkonto des betreffenden (registrierten) Nutzers bis zum Vorliegen der Zustimmungserklärung vorübergehend und entschädigungslos zu sperren und – sofern nicht binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Bestellung eine Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) vorliegt – endgültig zu löschen.

 

3.3.  Registrierung

 

Um die Plattform interaktiv nutzen zu können, bedarf es einer einmaligen Online-Registrierung. Dabei hat der Nutzer die für die interaktive Nutzung der Plattform erforderlichen persönlichen Daten anzugeben und durch aktives Anklicken der entsprechenden Tick-Boxes seine Einwilligung in die AGB der OPUNITY sowie erforderlichenfalls in die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, welche durch keine andere Rechtmäßigkeitsbedingung im Sinne des Art 6 Abs 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“) gedeckt wäre, zu erteilen, widrigenfalls eine interaktive Nutzung der Plattform nicht gestattet ist. Die Registrierung auf der und die Nutzung der Plattform ist für Käufer kostenlos.

 

Sämtliche Angaben des Nutzers im Zuge der Registrierung müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein. Der (registrierte) Nutzer ist verpflichtet, die Registrierungsdaten jeweils aktuell zu halten. Bei falschen, inkorrekten, veralteten oder unvollständigen Angaben sowie bei Vorliegen berechtigter Gründe zu glauben, dass Angaben des Nutzers falsch, inkorrekt, veraltet oder unvollständig sind, ist OPUNITY berechtigt, das Benutzerkonto des Nutzers mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung temporär zu sperren oder endgültig zu löschen und ihm die derzeitige und / oder künftige Nutzung der Plattform zu untersagen.

 

Mit Absendung der vollständigen Online-Registrierung gibt der Nutzer gegenüber OPUNITY ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform ab. Dem Nutzer wird sogleich die Registrierung per E-Mail bestätigt (Registrierungsbestätigung), womit ein Vertrag zwischen dem (registrierten) Nutzer und OPUNITY über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB zustande kommt.

 

3.4.  Benutzerkonto, Vertragsbeendigung

 

Nach erfolgreicher Registrierung wird für registrierte Nutzer automatisch ein Benutzerkonto eröffnet. Registrierte Nutzer können sich danach durch Eingabe ihrer Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und das von ihnen gewählte Passwort) jederzeit Zugang zur Plattform verschaffen. Jeder Nutzer darf nur ein Benutzerkonto haben und bestätigt mit seiner Registrierung, dass er noch kein Benutzerkonto hat. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.

 

Das Benutzerkonto wird durch das vom Nutzer gewählte Passwort gegen einen Zugriff durch andere Personen geschützt. Die Nutzer sind verpflichtet, ihr Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff erlangen. Eine Weitergabe oder Offenlegung der Anmeldedaten an Dritte und / oder deren Autorisierung, das Benutzerkonto zu verwenden, ist ausdrücklich untersagt. Nutzer dürfen ihre Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben und haben diese vor unberechtigtem Zugriff Dritter, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen zu schützen. Nutzer haben unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung ihres Benutzerkontos sowie den Verdacht, dass ihr Benutzerkonto einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an OPUNITY (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu melden und ihr Passwort zu ändern.

 

Während der Nutzung der Plattform sind angemeldete Nutzer grundsätzlich permanent eingeloggt („soft Login“), bis sie sich aktiv mittels Logout abmelden oder die entsprechenden Browser-Cookies löschen. Auf die Gefahr, dass Dritte auf Benutzerkonten und alle hierin gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können, wenn sie über angemeldete Nutzer-Endgeräte verfügen, und dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten mit OPUNITY austauscht, wodurch das den Nutzern von ihren Internetanbieter zur Verfügung stehende Datenvolumen genutzt und beeinträchtigt werden kann, wird ausdrücklich hingewiesen. Nutzern wird daher empfohlen, sich nach dem Ende einer jeden Nutzung durch aktives Anklicken des Logout-Buttons aktiv abzumelden.

 

Registrierte Nutzer können ihr Benutzerkonto jederzeit löschen und damit auch das Vertragsverhältnis zu OPUNITY beenden. OPUNITY ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zB bei Verdacht auf unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht erfolgende Nutzung) das Benutzerkonto eines Nutzers jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren oder endgültig zu löschen.

 

3.5.  Sonderbestimmungen für Apps

 

Apps und die ihnen zugrunde liegenden Technologien dürfen nicht in bzw für folgende Länder, Stellen bzw Personen heruntergeladen oder an sie exportiert bzw reexportiert werden: (i) Birma (Myanmar), Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder andere Länder, gegen die die USA ein Embargo verhängt hat (oder Einwohner oder Staatsbürger eines dieser Länder); (ii) eine Person auf der Liste „Specially Designated Nationals” des US-Finanzministeriums oder auf der „Denied Party or Entity List” des US-Handelsministeriums und (iii) verbotene Länder, Personen, Endbenutzer oder Einheiten, die in den US-Exportgesetzen angegeben sind. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Nutzer, bei der Nutzung der App sämtliche in- und ausländischen Gesetze einzuhalten. Die Verpflichtung der Nutzer, bei Verwendung der App die Nutzungsbedingungen der Betriebssysteme (zB iOS, Android oder Microsoft) der von ihnen verwendeten Geräte, auf dem die App installiert ist, einzuhalten, wird durch ein Vertragsverhältnis mit OPUNUTY nicht berührt.

 

3.6.  Ablauf von Geschäftsabschlüssen über die Plattform

 

3.6.1.  Über die Plattform können Waren und Dienstleistungen bei Erreichen der vom Anbieter vorgegebenen Mindestverkaufsmenge innerhalb der von diesem vorgegebenen Zeitspanne von Käufern zu besonders günstigen Preisen erworben werden („Crowd-Deal“).

 

3.6.2.  Beim Crowd-Deal setzt das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes zwischen Verkäufer und Käufer – zusätzlich zur Erfüllung allgemeiner vertragsrechtlicher Voraussetzungen (va Geschäftsfähigkeit des Käufers sowie Angebot und Annahme; siehe Punkt 3.6.4.) – das Erreichen der vom Anbieter vorgegebenen Mindestverkaufsmenge bis zum Ablauf der vorgegebenen Zeitspanne voraus („Deal crackt“). Ein gecrackter Crowd-Deal bleibt ungeachtet der Ausübung von Rücktritts- bzw Widerrufsrechten durch einzelne Käufer gegenüber den anderen Käufern aufrecht. Dies bedeutet, dass teilnehmende Käufer bei einem gecrackten Crowd-Deal ungeachtet der Ausübung von Rücktritts- bzw Widerrufsrechten durch andere Käufer die Möglichkeit haben, die platzierten Waren bzw Dienstleistungen zum gecrackten Crowd-Preis zu erwerben.

 

3.6.3.  Wird die vom Anbieter vorgegebene Mindestverkaufsmenge nicht erreicht, kommt der Crowd-Deal zum Crowd-Preis nicht zustande („Deal crackt nicht“). In diesem Fall haben die teilnehmenden Käufer aber noch die Möglichkeit, die auf der Plattform platzierten Waren bzw Dienstleistungen zu einem bestimmten, auf der Plattform angegebenen Festpreis zu erwerben, sofern dies der Anbieter vor dem Start der Crowd-Deal-Aktion zulässt und der Käufer in seinem elektronischen Antrag auf Teilnahme an einem Crowd-Deal („Teilnahmeantrag“) erklärt, die platzierten Waren und Dienstleistungen zum angegebenen Festpreis erwerben zu wollen, wenn der Deal nicht crackt („Fixkauf“). In diesem Fall kommt auch dann, wenn der Crowd-Deal nicht crackt – bei Erfüllung der allgemeinen vertragsrechtlichen Voraussetzungen (Geschäftsfähigkeit des Käufers sowie Angebot und Annahme) – ein Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer zu dem auf der Plattform angegebenen Festpreis zustande. Andernfalls kommt dann, wenn der Deal nicht crackt, kein Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer zustande.

 

3.6.4.  Platzierungen der Verkäufer sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an die Käufer darstellen, ein Angebot unter Zugrundelegung der Konditionen, Produktbeschreibungen und der Vertrags- und Geschäftsbedingungen („Verkaufsunterlagen“) des jeweiligen Verkäufers zu legen, und stets begrenzt mit der Verfügbarkeit der platzierten Waren und Dienstleistungen.

 

3.6.5.  Die Legung eines rechtsverbindlichen Angebotes des Käufers an den Verkäufer zum Abschluss eines Vertrages zum Erwerb der dem Crowd-Deal zugrundeliegenden Waren und Dienstleistungen (Leistungsvertrag) erfolgt:

                i.  bei einem verbindlichen Teilnahmeantrag (gegebenenfalls mit Fixkauf-Erklärung) durch die Abgabe des Teilnahmeantrages durch den Käufer (Button: „Zahlungspflichtig bestellen“). In diesem Fall akzeptiert der Käufer bereits mit dem Teilnahmeantrag die Verkaufsunterlagen des Verkäufers, welche dadurch dem Angebot des Käufers zugrunde gelegt und in ein Vertragsverhältnis (Leistungsvertrag) mit dem Verkäufer einbezogen werden.

                ii.  bei einem unverbindlichen Teilnahmeantrag (Button: „Unverbindlich teilnehmen“) durch Abgabe eines gesonderten Angebotes durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer nach Beendigung des Crowd-Deals (zB im Rahmen gesonderter Vertragsgespräche nach Ende des Crowd-Deals). In diesem Fall liegen die Verkaufsunterlagen dem Angebot des Käufers noch nicht zugrunde; eine Einbeziehung derselben in das Vertragsverhältnis obliegt allein dem Verkäufer nach Beendigung des Crowd-Deals.

 

3.6.6.  Das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Leistungsvertrages) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer setzt eine Annahme des Angebotes des Käufers durch den Verkäufer voraus. Dies bedeutet, dass der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erst mit Annahme des Angebotes des Käufers durch den Verkäufer zustande kommt. Diese Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssig durch Versendung der Waren bzw von Erklärungen zur Erbringung der erworbenen Dienstleistungen (zB Gutscheinen) erfolgen. Eine automatische Empfangsbestätigung, in welcher das Angebot des Käufers nochmals angeführt wird, dokumentiert lediglich den Erhalt bzw Eingang des Angebotes beim Verkäufer und stellt noch keine Annahme des Verkäufers dar.

 

3.6.7.  Der Verkäufer ist berechtigt, von den teilnehmenden Käufern eine Anzahlung zu verlangen, welche den Käufern im Falle des Nichtzustandekommens eines Leistungsvertrages bis spätestens 14 (vierzehn) Tage ab Ende des Crowd-Deals oder im Falle des Rücktrittes bzw Widerrufes von einem Leistungsvertrag binnen der in der Rücktritts- bzw Widerrufsbelehrung angegebenen Frist zurückzuzahlen ist. Im Falle des Zustandekommens eines Leistungsvertrages wird die Anzahlung vom Verkäufer auf den Kaufpreis angerechnet und vermindert diesen damit.

 

3.6.8  Zur Bekräftigung des seriösen Interesses der an einem Crowd-Deal teilnehmenden Käufern ist OPUNITY berechtigt, von den teilnehmenden Käufern eine Kaution zu verlangen, welche den Käufern bis spätestens 14 (vierzehn) Tage ab Ende des Crowd-Deals zurückzuzahlen ist.

 

 

3.7. Zahlungsabwicklung

 

Die Zahlungen aus dem Leistungsvertrag werden über einen Zahlungsdienstleister direkt zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages des Käufers wird der Kaufpreis bis zum Deal-Ende (maximal sieben Tage) prä-autorisiert. Wird der Deal gecrackt oder greift der Fixkauf, wird der autorisierte Betrag durch den Zahlungsdienstleister vom Käufer abgebucht und – nach Abzug der Transaktionskosten und der Provision von OPUNITY – dem Verkäufer gutgebucht.

 

4. Rechteeinräumung

 

Die Plattform und die dieser zugrunde liegenden technischen Komponenten (wie Software und Datenbanken) sowie gegebenenfalls auch gewisse Inhalte von OPUNITY hierauf sind urheberrechtlich geschützt. Registrierten Nutzern ist nur die persönliche, bestimmungsgemäße und unveränderliche Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser AGB und der jeweils geltenden Rechtsvorschriften gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere auch eine Veränderung (einschließlich Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung), der Plattform ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von OPUNITY gestattet.

 

5. Gewährleistung, Schadenersatz

 

5.1.  OPUNITY ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität der Plattform zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. OPUNITY schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform und übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung und keine Haftung.

 

5.2.  Ebenso ist OPUNITY bemüht, eine möglichst sichere Datenverarbeitung und -übertragung zu gewährleisten und trifft dazu unter Berücksichtigung der Kriterien des Art 32 Verordnung (EU) 2016/679 („Datenschutz-Grundverordnung“) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. OPUNITY schuldet aber keine bestimmten Maßnahmen und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlusten, -beschädigungen oder -veränderungen ausreichen.

 

5.3.  OPUNITY leistet nur Gewähr und haftet nur für eigene vertragliche Leistungen (einschließlich derer der ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen), insbesondere für Eigengeschäfte. OPUNITY übernimmt jedoch keine Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für das Zustandekommen, den Inhalt, die Wirtschaftlichkeit, Ausführung und Durchsetzbarkeit von Leistungsverträgen zwischen den Nutzern sowie für die Auswahl, Befugnis, Geschäftsfähigkeit, Bonität, Inhalte, Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungsverträgen und das Verhalten von Nutzern.

 

5.4.  Auf der Website von OPUNITY enthaltene Links auf externe Websites sind dem Einfluss von OPUNITY vollständig entzogen. OPUNITY führt auch keine Kontrollen der verlinkten Websites und deren Inhalte durch und ist dazu gegenüber dem Nutzer auch nicht verpflichtet. OPUNITY übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit verlinkter Websites und deren Inhalte, für die ausschließlich der Anbieter der verlinkten externen Website bzw der darauf befindlichen Inhalte verantwortlich ist.

 

5.5.  Die Haftung von OPUNITY für Schäden ist – mit Ausnahme von Schäden an Personen – bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. OPUNITY haftet daher für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6. Sonstige Bestimmungen

 

6.1.  Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von OPUNITY mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, ausgenommen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von OPUNITY sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von OPUNITY stehen, gerichtlich festgestellt oder von OPUNITY anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit zur Aufrechnung.

 

6.2.  Datenschutz

 

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen bei der Nutzung der Plattform durch OPUNITY enthalten die auf ihrer Website https://www.bikeopunity.com abrufbaren Datenschutzinformationen. OPUNITY ist auf Grundlage dieses Nutzungsvertrages berechtigt, bei der Teilnahme an Crowd-Deals Stamm-, Angebots-, Bestell-, Rechnungs-, Liefer- und Zahlungsdaten der betreffenden (registrierten) Nutzer an die jeweiligen Anbieter bzw Verkäufer der über die Plattform vertriebenen Waren und Dienstleistungen weiterzuleiten. OPUNITY ist jedoch – ausgenommen Eigengeschäfte – nicht verantwortlich für die Verarbeitung der von den Anbietern bzw Verkäufern verarbeiteten personenbezogenen Daten natürlicher Personen (insbesondere von Stamm-, Angebots-, Bestell-, Rechnungs-, Liefer- und Zahlungsdaten) und ist insoweit nicht Verantwortliche im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO. Alleiniger Verantwortlicher hinsichtlich dieser Datenverarbeitung ist – ausgenommen Eigengeschäfte – der jeweilige Anbieter bzw Verkäufer.

 

6.3.  Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von OPUNITY.

 

6.4.  Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG

 

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Nutzer haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat OPUNITY Nutzern, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. OPUNITY erklärt, dass sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

 

6.5.  Rechtswahl

 

Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

 

6.6.  Rücktritts- und Widerrufsrechte

 

Die Nutzung der Plattform ist für Käufer kostenlos und damit unentgeltlich. Der Nutzungsvertrag zwischen OPUNITY und den Nutzern ist daher weder als Kauf- noch als Dienstleistungsvertrag zu qualifizieren und unterliegt daher auch nicht den Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und – entsprechend den Gesetzesmaterialien – nicht des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes („FAGG“). Nutzer können jederzeit durch Löschung ihres Benutzerkontos die Vertragsbeziehung zu OPUNITY beenden (siehe Punkt 3.4.).

 

6.7.  Sprachliche Abweichungen

 

Sofern diese AGB ganz oder teilweise auch in anderen Sprachen bereitgestellt werden, übernimmt OPUNITY keine Gewährleistung und Haftung für die (zugekaufte) Übersetzung dieser AGB in andere Sprachen. Im Falle von sprachlichen Abweichungen der in anderen Sprachen verfassten AGB geht die deutsche Sprachfassung den anderen Sprachfassungen vor.

 

 

 

 

III.

Besonderer Teil für Eigengeschäfte

 

1.Geltung und Gegenstand

 

Dieser Besondere Teil der AGB für Eigengeschäfte gilt für sämtliche Geschäfte, deren Gegenstand das Anbieten oder Verkaufen von Waren und / oder Dienstleistungen durch OPUNITY selbst ist. Soweit dieser Besondere Teil keine oder keine vom Allgemeinen Teil abweichende Regelungen enthält, gilt der Allgemeine Teil der AGB.

 

2. Eigengeschäfte

 

Soweit OPUNITY über ihre Dienste auf ihrer Plattform selbst Waren oder Dienstleistungen anbietet und verkauft („Eigengeschäfte“; diese sind auf der Plattform dadurch als solche gekennzeichnet, dass OPUNITY als Anbieter bzw Verkäufer aufscheint), wird OPUNITY selbst als Anbieterin bzw Verkäuferin Vertragspartnerin der Käufer aus abgeschlossenen Leistungsverträgen. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen aus Eigengeschäften von OPUNITY sind daher dieser gegenüber geltend zu machen.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung

 

3.1.  Alle von OPUNITY auf der Plattform angeführten Preise sind – sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist – inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verstehen.

 

3.2.  OPUNITY ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung berechtigt. Rechnungen von OPUNITY sind unverzüglich nach Zustellung an die vom Käufer angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.

 

3.3.  Die Lieferung der bestellten Waren bzw von Erklärungen zur Erbringung der erworbenen Dienstleistungen (zB Gutscheinen) erfolgt erst nach Einlangen des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto von OPUNITY. Teillieferungen sind zulässig. Sofern mangels Annahme durch OPUNITY (etwa, weil die bestellten Waren oder die bestellte Menge nicht mehr lieferbar ist) kein Vertrag zustande kommt, wird OPUNITY dies dem Käufer unverzüglich mitteilen.

 

3.4.  Versendungen erfolgen nur unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Beförderungs-Dienstleister (zB der Österreichischen Post AG). Die Gefahr geht bereits mit der Auslieferung an den Beförderer auf den Käufer über.

 

3.5.  Sind die vom Käufer erworbenen Waren oder Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar, teilt OPUNITY dies dem Käufer unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als drei Wochen (aus welchen Gründen auch immer) haben sowohl der Käufer als auch OPUNITY das Recht, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.6.  Gerät der Käufer in Annahmeverzug, hat OPUNITY das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass OPUNITY von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist OPUNITY unbeschadet weiterer (insbesondere Ersatz-)Ansprüche zur Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes für die damit verbundenen Aufwendungen iHv 10 % des Rechnungsbetrages gegen den Käufer berechtigt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1.  Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im Eigentum von OPUNITY. Eine Weiterveräußerung ist diesfalls nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von OPUNITY zulässig.

 

4.2.  Im Falle des Zahlungsverzuges ist OPUNITY berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch OPUNITY liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser von OPUNITY nicht ausdrücklich erklärt wird.

 

5. Sonstige Bestimmungen für Käufer als Unternehmen

 

Für Käufer, die Unternehmen iSd der Definition des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) sind, gelten (vorrangig zum Allgemeinen Teil) weiters die Punkte 5. sowie 7.1. bis 7.9. des Besonderen Teiles für B2B-Geschäfte.

 

6. Sonstige Bestimmungen für Käufer als Verbraucher

 

Für Käufer, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) sind, gelten (vorrangig zu Punkt 6.6. des Allgemeinen Teiles) die Rücktritts- und Widerrufsrechtsrechte gemäß der Rücktritts- und Widerrufsbelehrung laut Anlage zu diesen Besonderen Bedingungen für Eigengeschäfte.

 

 

BELEHRUNG ÜBER RÜCKTRITTS- UND WIDERRUFSRECHTE

bei Verbrauchergeschäften in Österreich

 

1.Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

 

1.1.  Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

 

1.2.  Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

 

1.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:

  • wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder
  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen.

 

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

 

 

2. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

 

2.1.  Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG auch zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

 

Maßgebliche Umstände sind:

  • die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
  • die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
  • die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
  • die Aussicht auf einen Kredit.

 

2.2.  Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehenden Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

 

3. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

 

3.1.  Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

 

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

Die Frist zum Rücktritt beginnt:

1)  bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,

2)  bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:

     a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

     b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

     c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,

     d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

3) bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten im Sinne der Definition des § 3 Z 6 FAGG zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

3.2.  Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht

 

Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

 

​​​​​​​3.3.  Ausübung des Rücktrittsrechtes

 

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.

 

​​​​​​​3.4.  Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag

 

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.

 

Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann das Unternehmen die Rückzahlung verweigern, bis es entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

 

​​​​​​​3.5.  Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Vertrag

 

3.5.1.  Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Kaufvertrag

 

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmen die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten, wenn sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat, dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

3.5.2.  Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG)

 

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag über Dienstleistungen oder über Energie- und Wasserlieferungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß Punkt 3.8. erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet. Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG und Punkt 3.8. nicht nachgekommen ist.

 

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Unterpunktes 3.5.2. angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

​​​​​​​3.6.  Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge

 

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den Punkten 3.5. angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

 

​​​​​​​3.7.  Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

 

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:

  1. bei Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach Punkt 3.8. sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach Punkt 3.1. mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  4. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  5. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  6. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  7. alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 (dreißig) Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat,
  8. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  9. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  10. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch das Unternehmen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
  11. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach Punkt 3.1. mit der Lieferung begonnen hat.

 

Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher das Unternehmen ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt das Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert es Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

 

Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung im Sinne der Definition des § 3 Z 4 FAGG (wobei Online-Versteigerungen nicht als öffentliche Versteigerungen in diesem Sinne gelten) geschlossen werden.

 

3.8.  Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist

 

Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Punkt 3.1. mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.

 

 

 

 

 

ANLAGE zur BELEHRUNG ÜBER RÜCKTRITTS- UND WIDERRUFSRECHTE

 

Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung

Verbraucher können zur Ausübung ihres Rücktrittsrechtes nachstehendes Formular verwenden:

 

................................................................................ " .............................................................................

 

An:

[Firma]

[Adresse]

[PLZ, Ort, Land]

 

(Vorab) Per E-Mail: [E-Mail-Adresse des Unternehmens; empfohlen: mit Sende- und Lesebestätigung]

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit trete(n) ich(wir)

Name(n) und Adresse(n):                                                     _____________________________________________________

                                                     _____________________________________________________

 

gemäß [Bitte ankreuzen!]                  o     § 3 Konsumentenschutzgesetz

                                                                 o     § 3a Konsumentenschutzgesetz

                                                                 o     Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

von dem von mir(uns) abgeschlossenen Vertrag vom [Datum] ________________________________

 

betreffend [Ware / Dienstleistung] ________________________________________________ zurück.

 

[Ort] ________________________________ am [Datum] ________________________________

 

Unterschrift der(s) Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]:

 

_________________________________

Unterschrift der(s) Verbraucher(s)